Da jede Leistungserklärung eindeutig identifizierbar sein muss, weist die DOPCAP jedem Hersteller einen 5‐stelligen UMC (Unique Manufacturer Code = eindeutiger Herstellercode) zu, der dem Abrufcode vorangestellt wird. Im Regelfall ist die Nummer der Leistungserklärung gleichzeitig der Abrufcode. Die zusätzliche Verknüpfung der Leistungserklärung mit einer ggf. vorhandenen globalen Artikelnummer (GTIN; früher: EAN) ist möglich.