DOPCAP ist eine Initiative von Baustoffherstellern für alle Baustoffhersteller, die Bauprodukte auf dem Europäischen Markt in Verkehr bringen. Der Initialfunke reicht ins Jahr 2011 zurück, als die EU Verordnung 305/2011 (Bauproduktenverordnung BauPVO) in Kraft trat. Mit ihr werden Hersteller dazu verpflichtet, neben der CE-Kennzeichnung auch Leistungserklärungen für ihre Bauprodukte beim Inverkehrbringen zur Verfügung zu stellen. Erstmals wird aber auch der Baustoffhandel u.a. mit Informationspflichten bedacht, denen dieser in Papierform in der Regel nicht oder nur mit sehr hohem Aufwand nachkommen kann. Schon die Menge an Information, aber auch die Verpflichtung diese in der bzw. den offiziellen Sprachen des Mitgliedsstaates zu übereichen, in welches das betreffende Bauprodukt geliefert wird, stellt Hersteller und Baustoffhandel gemeinsam vor logistische Probleme. Dies war der Anlass, eine gemeinsame, grenzübergreifende Plattform ins Leben zu rufen, auf der Leistungserklärungen (DoPs) zentral eingespeist und von dort abgerufen werden können: DOPCAP - Declaration of Performance Common Access Point.
Die DoP und deren Bereitstellung ist ein zentrales Thema, DOPCAP erlaubt aber mehr: Über die DoP hinaus können Hersteller DOPCAP dazu nutzen, Fachleuten und privaten Interessenten den Zugang zu anderen Produktinformationen zu gewähren, die sowohl gesetzlich verlangt als auch freiwillig angeboten sein können.

DOPCAP wird zu den geringstmöglichen Kosten ohne Gewinnerzielungsabsichten betrieben und von den Herstellern getragen, die DOPCAP selbst zur Bereitstellung ihrer Informationen nutzen. Zwar wird DOPCAP von dem Verband CONPICO betrieben, jedoch stehen die Dienstleistungen allen Baustoffherstellern unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband zur Verfügung. Selbstverständlich sind die auf DOPCAP gespeicherten Informationen mittels des zu einem Produkttyp gehörenden Abrufcodes kostenfrei und ohne vorherige Registrierung abrufbar.

Die Übergabe der Bauproduktinformationen erfolgt elektronisch, sowohl als Download als auch im direkten elektronischen Austausch mit anderen Datenbanken. Selbstverständlich erfüllt DOPCAP die Bedingungen gemäß Artikel 7 (3) der Bauproduktenverordnung, um Abschriften der Leistungserklärung auf einer Website zur Verfügung zu stellen. Die Art der Informationen und die Weise in der diese übermittelt bzw. ausgetauscht werden, wird von den CONPICO Mitgliedern festgelegt. Dies sind ausnahmslos Hersteller aus den verschiedensten Bereichen der Baustoffbranche, die sich entweder als Direktmitglied oder über ein Mitgliedsverband einbringen. Diese Vielfalt gewährleistet DOPCAPs Unabhängigkeit vom einzelnen Hersteller und die Einhaltung gemeinsamer Regeln und Standards durch alle Hersteller: eine Voraussetzung und ein Garant für Vertrauen, Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit der Informationen.


DoP Search

Search for Declarations of Performance of Construction Products and related additional product information.

Please enter the DoP number:

-