G E B Ü H R E N O R D N U N G
für die Nutzung des

Declaration of Performance - Common Access Point
(DOPCAP)
(Fassung 1. Januar 2016)

  1. Abruf von Informationen

    Der Abruf von Bauproduktinformationen, die auf der von der Construction Product Information Confederation e. V. (CONPICO) eingerichteten Plattform (Declaration of Performance - Common Access Point; DoPCAP) zur Verfügung gestellt werden, ist grundsätzlich kostenlos.

  2. Bereitstellen von Informationen

    Für die Nutzung der Internetplattform DoPCAP und für das Bereitstellen von Informationen über die gesetzliche oder anderweitig vereinbarte Frist werden je Herstellerschlüssel die folgenden Gebühren erhoben:


    Vorgang ZahlweiseGebühren a)
    AB

    Registrierung auf der Plattform b)

    Einmalig500,00 €1.000 €

    Nutzung der Plattform

    Jährlich500,00 € c)1.000 € c)
    Bereitstellung einer
    Leistungserklärung d)
    Modul A e)Je Freischaltung
    einer Leistungserklärung
    2 CREDITSf)4 CREDITSf)
    Modul B e)4 CREDITSf)8 CREDITSf)
    Bereitstellung einer Anlage zu
    einer Leistungserklärung
    Je Anlage bei Freischaltung
    der zugehörigen Leistungserklärung
    2 CREDITSf)4 CREDITSf)

    a) Die Gebühren nach Spalte A gelten für Unternehmen, die ordentliche Mitglieder der Construction Product Information Confederation e. V. (CONPICO) gemäß Ziffer 3.2.1 der Satzung sind bzw. für Unternehmen, die ordentlichen Mitgliedern gemäß Ziffer 3.2.2 der Satzung mittelbar oder unmittelbar angehören. Die Gebühren nach Spalte B gelten für alle anderen Unternehmen.

    b) Mit der Registrierung erfolgt die Zuweisung des einmaligen Herstellercodes (Unique Manufacturer Code; UMC)

    c) Zusätzlich zur Registrierungsgebühr fällt die Nutzungsgebühr im Jahr der Registrierung grundsätzlich in voller Höhe an. Sie reduziert sich im Jahr der Registrierung ausnahmsweise um den halben Betrag, sofern die Registrierung zwischen dem 01.07. und dem 31.12. eines Jahres erfolgt.

    d) Je Leistungserklärung (DoP) für bis zu 5 Sprach- bzw. Landesfassungen.

    e) Modul A beinhaltet die einfache Übermittlung von pdf-Dokumenten. Bei dem Modul B handelt es sich um eine automatisierte Übermittlung von Daten, aus denen systemseitig Leistungserklärungen (DoPs) generiert werden.

    f) CREDITS können nur online erworben werden zum Preis von 1 €/CREDIT.

  3. Fälligkeit der Gebühren

    Die Nutzungsgebühr wird jeweils zum 1. Januar des betreffenden Jahres fällig.

    Alle anderen Gebühren gemäß Abschnitt 2 dieser Gebührenordnung werden bei der Registrierung bzw. bei der Freischaltung von Daten fällig.

    Die Registrierung ist erst wirksam bzw. die Daten gelten erst dann als übermittelt und werden erst dann auf der DoPCAP-Plattform bereitgestellt, wenn die Gebühren gemäß dieser Gebührenordnung bei der Construction Product Information Confederation e. V. (CONPICO) eingegangen sind.

  4. In-Kraft-Treten der Gebührenordnung

    Diese Gebührenordnung tritt gemäß den Beschlüssen der CONPICO-Mitgliederversammlung zum 1. Januar 2016 in Kraft.

  5. Salvatorische Klausel

    Sollte eine Regel dieser Gebührenordnung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Festlegungen nicht.

Bonn, den 1. Januar 2016

Sie können sich die Gebührenordnung hier als PDF herunterladen.

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