DoPs | REACH documents |
G E B Ü H R E N O R D N U N G
für die Nutzung des
Declaration of Performance - Common Access Point
(DOPCAP)
(Fassung 1. Januar 2016)
Für die Nutzung der Internetplattform DoPCAP und für das Bereitstellen von Informationen über die gesetzliche oder anderweitig vereinbarte Frist werden je Herstellerschlüssel die folgenden Gebühren erhoben:
Vorgang | Zahlweise | Gebühren a) | ||
A | B | |||
Registrierung auf der Plattform b) | Einmalig | 500,00 € | 1.000 € | |
Nutzung der Plattform | Jährlich | 500,00 € c) | 1.000 € c) | |
Bereitstellung einer Leistungserklärung d) | Modul A e) | Je Freischaltung einer Leistungserklärung | 2 CREDITSf) | 4 CREDITSf) |
Modul B e) | 4 CREDITSf) | 8 CREDITSf) | ||
Bereitstellung einer Anlage zu einer Leistungserklärung | Je Anlage bei Freischaltung der zugehörigen Leistungserklärung | 2 CREDITSf) | 4 CREDITSf) |
a) Die Gebühren nach Spalte A gelten für Unternehmen, die ordentliche Mitglieder der Construction Product Information Confederation e. V. (CONPICO) gemäß Ziffer 3.2.1 der Satzung sind bzw. für Unternehmen, die ordentlichen Mitgliedern gemäß Ziffer 3.2.2 der Satzung mittelbar oder unmittelbar angehören. Die Gebühren nach Spalte B gelten für alle anderen Unternehmen.
b) Mit der Registrierung erfolgt die Zuweisung des einmaligen Herstellercodes (Unique Manufacturer Code; UMC)
c) Zusätzlich zur Registrierungsgebühr fällt die Nutzungsgebühr im Jahr der Registrierung grundsätzlich in voller Höhe an. Sie reduziert sich im Jahr der Registrierung ausnahmsweise um den halben Betrag, sofern die Registrierung zwischen dem 01.07. und dem 31.12. eines Jahres erfolgt.
d) Je Leistungserklärung (DoP) für bis zu 5 Sprach- bzw. Landesfassungen.
e) Modul A beinhaltet die einfache Übermittlung von pdf-Dokumenten. Bei dem Modul B handelt es sich um eine automatisierte Übermittlung von Daten, aus denen systemseitig Leistungserklärungen (DoPs) generiert werden.
f) CREDITS können nur online erworben werden zum Preis von 1 €/CREDIT.
Die Nutzungsgebühr wird jeweils zum 1. Januar des betreffenden Jahres fällig.
Alle anderen Gebühren gemäß Abschnitt 2 dieser Gebührenordnung werden bei der Registrierung bzw. bei der Freischaltung von Daten fällig.
Die Registrierung ist erst wirksam bzw. die Daten gelten erst dann als übermittelt und werden erst dann auf der DoPCAP-Plattform bereitgestellt, wenn die Gebühren gemäß dieser Gebührenordnung bei der Construction Product Information Confederation e. V. (CONPICO) eingegangen sind.
Diese Gebührenordnung tritt gemäß den Beschlüssen der CONPICO-Mitgliederversammlung zum 1. Januar 2016 in Kraft.
Bonn, den 1. Januar 2016
Sie können sich die Gebührenordnung hier als PDF herunterladen.